Nullsteuersatz für Umsätze bei Photovoltaik-Anlagen
01.01.2023
Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurde geregelt, dass die Umsatzsteuer beim Kauf bestimmter Photovoltaik-Anlagen, Komponenten und damit verbundenen Leistungen mit 0 % ausgewiesen wird.
Umsatzsteuerbefreieung für PV-Anlagen
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