Nullsteuersatz für Umsätze bei Photovoltaik-Anlagen

01.01.2023

Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurde geregelt, dass die Umsatzsteuer beim Kauf bestimmter Photovoltaik-Anlagen, Komponenten und damit verbundenen Leistungen mit 0 % ausgewiesen wird.

Umsatzsteuerbefreieung für PV-Anlagen

Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier.

 

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